CBD unter Tabakmonopol: Das Aus für CBD-Shops in Österreich? Auswirkungen, Rechtmäßigkeit und Marktfolgen
- Jesus Malverde
- 4. Feb.
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In Österreich hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) am 2. Juni 2020 entschieden, dass getrocknete Hanfblüten mit hohem CBD-Gehalt und einem THC-Gehalt von etwa 0,2 Prozent als "pflanzliche Raucherzeugnisse" im Sinne des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) gelten. Diese Einstufung bedeutet, dass der Verkauf solcher Produkte den Bestimmungen des TNRSG unterliegt.
In der Folge hat das Finanzministerium bestimmte CBD-Hanfprodukte als "anderen Rauchtabak" klassifiziert, wodurch ihr Verkauf in Tabakfachgeschäften ermöglicht wurde. Seit dem 8. Juli 2020 dürfen diese Produkte in Trafiken angeboten werden.
Diese Entwicklungen haben zu Unsicherheiten bei Betreibern von CBD-Shops geführt, da unklar war, welche Produkte unter die Bestimmungen des TNRSG fallen und somit ausschließlich in Trafiken verkauft werden dürfen. Der Wirtschaftsverband Cannabis Austria (WVCA) stellte klar, dass Hanfblüten, die als Aromaprodukte verkauft werden und weniger als 0,3 Prozent THC enthalten, nicht dem Tabakmonopolgesetz unterliegen und weiterhin in CBD-Shops erhältlich sind. Vorgerollte Hanfzigaretten hingegen gelten als Tabakzigaretten und dürfen nur in Trafiken verkauft werden.
Für Konsumenten bedeutet dies, dass bestimmte CBD-Hanfprodukte nun ausschließlich in Trafiken erhältlich sind. Es ist ratsam, sich vor dem Kauf über die jeweilige Rechtslage zu informieren und nur zertifizierte Produkte zu erwerben, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Diese rechtlichen Anpassungen zielen darauf ab, den Konsumentenschutz zu stärken und die Qualität der angebotenen CBD-Produkte sicherzustellen. Durch den Verkauf in Trafiken wird gewährleistet, dass die Produkte den geltenden Vorschriften entsprechen und regelmäßig kontrolliert werden.
Es bleibt abzuwarten, wie sich der Markt für CBD-Produkte in Österreich weiterentwickelt und welche weiteren gesetzlichen Regelungen in Zukunft getroffen werden. Für Händler und Konsumenten ist es wichtig, die aktuelle Rechtslage im Blick zu behalten und sich regelmäßig über Änderungen zu informieren.
Auswirkungen des CBD-Urteils auf die Branche (CBD Shops) und den Markt
Die Einstufung von CBD-Hanfblüten als "pflanzliches Raucherzeugnis" und ihre Unterstellung unter das Tabakmonopol hat weitreichende Folgen für die gesamte CBD-Branche in Österreich. Es handelt sich um eine tiefgreifende Marktregulierung, die Fragen zur Rechtmäßigkeit und zur Vereinbarkeit mit EU-Recht aufwirft.
1. Marktkonzentration und Benachteiligung von CBD-Shops
Mit der Entscheidung, dass CBD-Blüten nur noch in Trafiken verkauft werden dürfen, wird die Kontrolle des Marktes stark zentralisiert. Bisher konnten spezialisierte CBD-Shops und Hanfläden ihre Produkte direkt an Endkunden verkaufen. Diese Unternehmer verlieren nun ihr Geschäftsmodell, da der Vertrieb dieser Produkte exklusiv dem staatlich regulierten Tabakhandel vorbehalten bleibt.
Diese Marktkonzentration könnte dazu führen, dass eine Branche, die in den letzten Jahren stark gewachsen ist, plötzlich ausgebremst wird. Trafiken haben bisher kaum Erfahrung mit CBD-Produkten, sodass das Produktwissen und die Beratung für Kunden leiden könnten. Zudem gibt es keine Garantie, dass Trafiken das volle bisherige Sortiment anbieten – einige könnten sich schlicht dagegen entscheiden, CBD-Produkte zu führen.
2. Preisentwicklung und Produktvielfalt
Da der Verkauf nur noch über Tabaktrafiken erlaubt ist, wird sich auch das Preisgefüge verändern. Trafikanten müssen ihre Margen einkalkulieren, während CBD-Shops mit ihren spezifischen Preisgestaltungen ausgeschaltet wurden. Dies könnte zu höheren Preisen für Endverbraucher führen. Gleichzeitig könnte die Produktvielfalt leiden, weil sich die Einführung neuer Produkte verlangsamt – Innovationen entstehen oft in kleinen Fachgeschäften, nicht in monopolisierten Vertriebskanälen.
3. Konsumentenverhalten und Schwarzmarktgefahr
Wenn Konsumenten nicht mehr einfach in ihrem gewohnten CBD-Fachgeschäft einkaufen können, könnten sie sich entweder auf den Online-Handel oder auf den Schwarzmarkt verlagern. Die Einschränkung des legalen Vertriebs könnte paradoxerweise dazu führen, dass illegaler oder unregulierter CBD-Handel zunimmt. Gerade in Grenzregionen könnte es dazu kommen, dass Konsumenten ihre Produkte lieber aus dem benachbarten EU-Ausland beziehen, wo solche Restriktionen nicht gelten.
Ist das rechtens? Vereinbarkeit mit EU-Recht
Die zentrale Frage ist, ob diese Maßnahme überhaupt mit EU-Recht in Einklang steht. Die Europäische Union legt großen Wert auf den freien Warenverkehr und den fairen Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes. Bereits 2020 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall "Kanavape" (C-663/18), dass CBD nicht als Betäubungsmittel betrachtet werden darf und dass Mitgliedsstaaten den freien Handel mit legalem CBD nicht unverhältnismäßig einschränken dürfen.
Die neue Regelung in Österreich könnte jedoch als diskriminierend betrachtet werden, da sie den Verkauf von CBD-Produkten auf Trafiken beschränkt und spezialisierte CBD-Händler ausschließt. Dies könnte eine unzulässige Handelsbeschränkung darstellen und gegen die EU-Binnenmarktvorschriften verstoßen.
Ein weiteres Problem ist die Gleichsetzung von CBD-Blüten mit Tabakprodukten. Während herkömmlicher Tabak nachweislich gesundheitsschädlich ist, gibt es für CBD keine vergleichbaren Risiken. Die Regulierung könnte daher als unverhältnismäßig angesehen werden, insbesondere wenn andere CBD-Produkte, wie Öle oder Kosmetika, weiterhin frei verkauft werden dürfen.
Es ist denkbar, dass betroffene Händler rechtliche Schritte einleiten und sich auf EU-Recht berufen. Ein Verfahren vor dem EuGH könnte klären, ob Österreichs Entscheidung mit den EU-Grundfreiheiten vereinbar ist oder ob sie den Wettbewerb unzulässig einschränkt.
Fazit: Ein fragwürdiger Eingriff in den Markt
Die Entscheidung, CBD-Blüten unter das Tabakmonopol zu stellen, verändert den Markt grundlegend und dürfte zahlreiche Unternehmer vor große Probleme stellen. Während Trafiken profitieren, verlieren CBD-Fachhändler ihre Existenzgrundlage.
Ob diese Maßnahme rechtlich haltbar ist, bleibt abzuwarten. Sie könnte gegen EU-Recht verstoßen, da sie den freien Handel innerhalb des Binnenmarktes einschränkt. Es ist gut möglich, dass dieser Streitfall auf europäischer Ebene ausgefochten wird – mit ungewissem Ausgang.
Für Konsumenten bedeutet die Änderung vor allem höhere Preise und eine eingeschränkte Produktauswahl. Sollte sich der Schwarzmarkt als Alternative etablieren, hätte das Gesetz möglicherweise sogar den gegenteiligen Effekt von dem, was es eigentlich beabsichtigt: eine sichere und regulierte CBD-Versorgung zu gewährleisten.
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